Das Bundesministerium hat die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des “Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz” (ANK) veröffentlicht. Gefördert werden mit dem kommunalen Programm für Natürlichen Klimaschutz investive Maßnahmen auf möglichst großen, öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt z. B., Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säume mit Hecken, Gehölzen und Allen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren. Außerdem sollen natürliche Bodenfunktionen durch die Entsiegelung von Flächen wiederhergestellt werden. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz enthält 69 Maßnahmen in insgesamt 10 Handlungsfeldern: Für die Umsetzung stehen bis 2026 4 Milliarden Euro bereit. Skizzeneinreichungen sind bis 31.10.2023 möglich. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie hier: https://www.z-u-g.org/ank-lk/foerderrichtlinie/