Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg unterstützt landesweit Projekte, die dem Naturschutz in vielfältiger Weise zugutekommen. Dazu kann seit diesem Jahr ein flexibles Förderverfahren angeboten werden.
Dazu folgende Ausschreibung zur Projektförderung im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt :
Rd. 1,4 Mio. Euro stehen zur Verfügung, um Projekte zu unterstützen, die die biologische Vielfalt fördern.
In der neuen Förderleitlinie und den Hinweisen zur Förderleitlinie sind alle Informationen zu den Fördermodalitäten aufgeführt.
Es gibt zwei Antragsmöglichkeiten:
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von ≤ 50.000 Euro können ab sofort fortlaufend bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden.
Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Eingang und Mittelverfügbarkeit.
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von > 50.000 Euro können bis zum 2. November 2023 bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden.
Eine Entscheidung über die Förderung durch den Stiftungsrat erfolgt vsl. im März/April 2024.
Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragstellung können Sie auf unserer Internetseite abrufen: https://stiftung-naturschutz-bw.de/zuwendungsbereich-allgemeiner-haushalt
Informationsveranstaltung:
Insbesondere neue AntragstellerInnen werden herzlich zu einer digitalen Informationsveranstaltung eingeladen, bei der Fragen zur Ausschreibung und zur Antragstellung geklärt werden können:
Informationsveranstaltung als Videokonferenz am 14. September 2023 von 10.00 – 12.30 Uhr
Um Anmeldung per E-Mail bis zum 11. September 2023 wird gebeten an: heike.henn@um.bwl.de.
Alle weiteren Fragen beantwortet:
Stephanie Rebsch
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
GeschäftsführungKernerplatz 9
70182 Stuttgart
0711 126-2957