Biotopverbund
im Rhein-Neckar-Kreis

Strukturen in der Landschaft spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung unterschiedlicher Lebensräume und damit für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Viele Tiere nutzen während ihres Lebenszyklus verschiedene Biotope oder weichen bei negativen Umwelteinflüssen auf nahegelegene Biotope aus.

Wie in vielen anderen Regionen herrscht auch im Rhein-Neckar-Kreis ein enormer Flächendruck auf die Landschaft. Durch die hohe Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen oder intensiven Ackerbau gehen diese wichtigen verbindenden Strukturen verloren. Aber auch die Nutzungsaufgabe von schwer bewirtschaftbaren Flächen sorgt für einen Rückgang bedeutender, historisch gewachsener Kulturlebensräume und damit den Verlust wichtiger Lebensräume.
Gleichzeitig bedingt der Klimawandel Veränderungen der Standortverhältnisse. Auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen sind für Tiere daher Korridore zur Wanderung und zum Genaustausch erforderlich. Sind keine durchgängigen Strukturen mehr vorhanden, folgt aus der Zerschneidung und Isolierung von Biotopen ein Artenrückgang und damit der Verlust der biologischen Vielfalt.

Ein wichtiger Lösungsansatz zur Sicherung unserer heimischen Arten besteht daher in der Schaffung eines funktionalen Biotopverbunds als landesweites Netz aus verbundenen Lebensräumen.

Karte mit Darstellung der Biotopverbundräume

Ihr Ansprechpartner
Herr Scherrer steht Ihnen als Ansprechpartner des LEV bei der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds im Rhein-Neckar-Kreis gerne zur Verfügung. Er berät Städte und Gemeinden, Landbewirtschafter, Eigentümer, Vereine und Verbände im Rhein-Neckar-Kreis bei der Erstellung von Biotopverbundplänen und bei der anschließenden Maßnahmenumsetzung.

Kontakt:
Andreas Scherrer

Tel.: 06221 522 5394
Email: Andreas.Scherrer-LEV@Rhein-Neckar-Kreis.de

Fragen und Antworten

Der funktionale Biotopverbund ist ein landesweites Netz aus Lebensräumen, die durch Trittsteinbiotope und linienhafte Verbindungselemente miteinander verbunden sind. Die Basis bilden hierbei stabile Dauerlebensräume. Das sind Kernflächen wie beispielsweise Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope. Verbundelemente wie Hecken, ungenutzte Ackerränder, Tümpel und Trockenmauern gewährleisten, dass Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederansiedlungsprozesse möglich sind.

Mit diesem funktionalen Biotopverbund können die Vorkommen unserer heimischen Arten und ihre Lebensräume vernetzt und gesichert werden. Dadurch wird die wertvolle biologische Vielfalt in Baden-Württemberg gefördert und der Artenrückgang kann langfristig aufgehalten werden.

Die Notwendigkeit eines Biotopverbunds hat die Landesregierung Baden-Württembergs erkannt. Sie verpflichtet sich, unter Einbeziehung von Städten und Gemeinden, den Biotopverbund schrittweise auf insgesamt 15 % der Offenlandfläche auszubauen (§ 22 Abs. 1 NatSchG).

Für die Umsetzung erstellen Gemeinden Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an (§ 22 Abs. 2 NatSchG). Grundlage für die weiteren Planungen ist der „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“, welcher vom Landesamt für Umwelt (LUBW) erstellt wurde. Durch regionale Konzeptionen können besonders bedeutende Kernflächen, Verbundräume und Korridore gesichert werden und über Gemeindegrenzen hinweg in einen landesweiten Biotopverbund eingebunden werden.

Durch die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption haben Kommunen viele Vorteile. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über den Zustand der Natur in ihrem Gemeindegebiet. Gleichzeitig wird ein Maßnahmenkonzept für Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokontomaßnahmen erstellt. Der Maßnahmenpool liefert aber auch naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen, die z.B. über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden können.

Außerdem ist der Biotopverbund bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen verbindlich zu berücksichtigen (§ 22 Abs. 2NatSchG).

Für die Umsetzung des Biotopverbunds spielen aber neben öffentlichen Planungsträgern auch Privatinitiativen, Landbewirtschafter, Vereine und Naturschutzverbänden eine sehr wichtige Rolle.

Für die Umsetzung von freiwillige Maßnahmen im Biotopverbund und die Erstellung von kommunalen Biotopverbundplanungen können Fördermittel beantragt werden. Geeignete Förderinstrumente sind die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

Der Fördersatz der LPR für die Erstellung von kommunalen Biotopverbundplanungen wurden auf 90 % angehoben.

Maßnahmen auf Grundlage einer kommunalen Biotopverbundplanung können ebenfalls durch die LPR mit einem erhöhten Fördersatz von 70 % gefördert werden.

Vertiefende Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Außerdem hat die LUBW folgende Informationsbroschüren zum Thema Biotopverbund veröffentlicht:

Die Kartendarstellung des Biotopverbunds können Sie direkt im Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen.