Finanzierungsmöglichkeiten zur Maßnahmenumsetzung

Dem LEV stehen für die Finanzierung von Maßnahmen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Landschaftspflegerichtlinie

Ein Großteil der Maßnahmen werden über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) finanziert. Die LPR ist ein Förderinstrument vom Land Baden-Württemberg. Ziel dieser ist die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes.

Grundlage für die Zahlung von LPR-Mitteln, ist das Vorhandensein einer Förderkulisse. Mögliche Förderkulissen sind z. B.:

  • Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Natura 2000-Gebiete
  • landesweiter Biotopverbund
  • gesetzlich geschützte Biotope
  • Naturdenkmäler
  • Biotopvernetzungs- und Mindestflurkonzepte
  • Artenschutzprogramm

Auch anderweitige naturschutzfachliche Belange können für den Einsatz von LPR-Mitteln relevant sein.

Über die LPR können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Vertragsnaturschutz (5-jährige Maßnahmen) – insbesondere mit Landwirten
    • Extensivierung der Landbewirtschaftung
    • Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung
    • Pflege und Entwicklung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen
  • Biotopgestaltung, Biotopneuanlage, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (1-jährige Maßnahmen)
  • Grunderwerb zur Biotopentwicklung
  • Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe

LPR-Gelder können als

  • Verträge
  • Aufträge und
  • Anträge vergeben werden.

Antragsteller können Kommunen, Landwirte, Verbände, Vereine, juristische und natürliche Personen sein. Nähere Informationen finden Sie auf dem LPR-Flyer oder beim Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz

2. Projektmittel aus Vereinshaushalt

Neben der Umsetzung von Maßnahmen über Mittel der LPR können auch Projekte ohne oder die anteilige Inanspruchnahme der Förderrichtlinie umgesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Maßnahmen, die über den Vereinshaushalt finanziert wurden.

Als Beispiel für die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Vereinshaushalt wären die jährliche Nistkastenaktion für die Mitglieder des LEV, die Bauhofmitarbeiterkurse oder anteilige Beteiligung an der Ausbildung der Streuobst-Pädagogen zu nennen.

3. Sonstige

Eine andere Möglichkeit Projektgelder zu erhalten, ist die Einreichung von Projektideen bei Wettbewerben, Stiftung oder beim Naturpark. Beispiele dafür sind:

  • Naturparkförderung
  • Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
  • Wettbewerbe (z.B. „Landschaft in Bewegung“ der Metropolregion)
  • LEADER

Der LEV hat im Jahr 2016 sowie auch 2017 eine anteilige, finanzielle Förderung  über den Naturpark Neckartal-Odenwald für die Ausbildung der Streuobst-Pädagogen erhalten.