FFH-Mähwiesen

Die Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sind durch extensive Bewirtschaftung entstanden. Sie sind sehr artenreich und beherbergen mindestens 52 Prozent der auf Grünland vorkommenden Arten Deutschlands. Weil sie immer seltener werden, sind sie per Landes-, Bundes- und EU-Recht geschützt. Baden-Württemberg kommt eine besondere Verantwortung zu, da der europaweite Vorkommensschwerpunkt in Südwestdeutschland liegt.

Die FFH-Mähwiesen wurden flächenmäßig erfasst und drei verschiedenen Erhaltungszuständen (A, B und C) zugeordnet. Im Rhein-Neckar-Kreis sind 84 ha im guten Zustand A, 593 ha in Erhaltungszustand B sowie 585 ha (etwa 40 %) im schlechten Zustand C. Es gilt ein Verschlechterungsverbot.

Um den Verpflichtungen nach dem EU-Recht nachzukommen, hat das Land mit dem Mähwiesen-Fahrplan Ziele vorgegeben: Im RNK sollen bis 2030 jährlich 25 ha der C-Mähwiesen aufgewertet werden. Diese Aufgabe hat Baden-Württemberg den LEVs in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zugewiesen und Stellenkontingente geschaffen. Die UNB sollen zudem verlorengegangene FFH-Mähwiesen wiederherstellen.

Beim LEV RN berät Frau Sauler als Mähwiesenbeauftragte Bewirtschaftende entsprechender Flächen, etwa hinsichtlich Schnittzeitpunkt, möglicher Beweidung oder Düngung. Aufgrund der unterschiedlichen qualitativen Zustände und Ausprägungen von FFH- Mähwiesen auch auf den Flächen ein und desselben Bewirtschafters ist eine aufwändige gesamtbetriebliche Betrachtung erforderlich. Beispielsweise sind Hangneigung, Witterung und Schwarzwildschäden zu berücksichtigen. Es wurde bereits ein Beweidungskonzept für einen großen Schäfereibetrieb in Kooperation mit RP, ULB und UNB erstellt.

Foto einer FFH-Mähwiese im Rhein-Neckar-Kreis, Foto: L. Krauß
Foto einer FFH-Mähwiese mit Klappertopf im Rhein-Neckar-Kreis, Foto: L. Krauß
Foto einer FFH-Mähwiese im Rhein-Neckar-Kreis, Foto: L. Krauß
Foto einer FFH-Mähwiese mit Kuckucks-Lichtnelke im Rhein-Neckar-Kreis, Foto: L. Krauß

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