Das Land hat die Förderperiode für die Baumschnittförderung eröffnet. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist.
Laut MLR wird als ein zentraler Punkt der Streuobstkonzeption 2030 die Baumschnittförderung fortgesetzt, um die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen weiterhin zu unterstützen.
Das Förderprogramm wurde vereinfacht und die Förderperiode auf drei Jahre verkürzt, um künftig einen flexibleren Einstieg für Neulinge zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und deren EU-rechtlicher Notifizierung kann innerhalb der dreijährigen Laufzeit pro Baum ein Baumschnitt zu 18 Euro gefördert werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.
Nähere Informationen finden Sie hier: hier klicken Antragsunterlagen.
Sammelanträge können bis 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe über das Funktionspostfach foerderung-baumschnitt@rpk.bwl.de eingereicht werden.
Falls Sie zur Baumschnittförderung Fragen haben sollten, können Sie sich dafür an Frau Di Marco vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 32 (Betriebswirtschaft, Agrarförderung, Strukturentwicklung) wenden (Telefon: 0721 926-3755).
Zur Pressemitteilung des MLR hier klicken