Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land hat die Förderperiode für die Baumschnittförderung eröffnet.
Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist.
Sammelanträge können Sie bis 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
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Antragsunterlagen und Ansprechpersonen finden Sie hier: hier klicken
Laut MLR wird als ein zentraler Punkt der Streuobstkonzeption 2030 die Baumschnittförderung fortgesetzt, um die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen weiterhin zu unterstützen.
Das Förderprogramm wurde vereinfacht und die Förderperiode auf drei Jahre verkürzt, um künftig einen flexibleren Einstieg für Neulinge zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und deren EU-rechtlicher Notifizierung kann innerhalb der dreijährigen Laufzeit pro Baum ein Baumschnitt zu 18 Euro gefördert werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.
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