Schaffung und Offenhaltung eines potentiellen Überwinterungs-/Zwischenquartiers von Fledermäusen im Zuge eines Landschaftspflegetages

Ein engagierter Jäger aus Altlußheim kam auf dem LEV zu, um eine Unterführung zu zeigen, die sich gegebenenfalls als Fledermausquartier (Zwischen- und/oder Winterquartier) eignen könnte. Die Unterführung befindet sich im nordwestlichen Gemarkungsbereich von Altlußheim, am Silzgraben. Nach Auskünften des Jägers und des Regierungspräsidiums führt der Graben nur bei einem Jahrtausendhochwasser ca. 1 Meter Wasser.

Fledermausarten sind in Deutschland gesetzlich streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. Anhang IV der FFH-Richtlinie). Laut telefonischer Auskünfte freier Biologen kommen in Altlußheim definitiv der Große Abendsegler, Braunes Langohr und Zwergfledermaus vor. In der näheren Umgebung kommen zudem der Kleine Abendsegler, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Bechsteinfledermaus und die Kleine Bartfledermaus vor. Der LEV realisierte die Schaffung des Fledermausquartiers gemeinsam mit dem Jäger und engagierten Personen im Zuge eines Landschaftspflegetages.

Der Tunnel ist etwa 10 – 15 m lang, ca. 1,5 m breit und etwa 2 m hoch. In diesem wurden Fledermausbretter angebracht, die an die Gegebenheiten der Unterführung angepasst sind. Die Fledermausbretter haben auch den Vorteil, dass sie nicht zu reinigen sind, da der Fledermauskot nach unten heraus fällt. Sie wurden von einer Werkrealschule in Sinsheim zum Materialpreis hergestellt.

Des Weiteren wurden bei einem Landschaftspflegetag Einflugsschneisen an beiden Eingängen der Unterführung freigeschnitten. Zusammen mit freiwilligen Helfern wurden Sträucher auf den Stock gesetzt, abgestorbenes Pflanzenmaterial entfernt und gegebenenfalls Äste abgesägt. Abholung und Entsorgung des Schnittguts übernahm der Bauhof der Gemeinde Altlußheim.